Haben Sie überhaupt schon was vom SEPA Verfahren gehört? Haben Sie schon Ihre IBAN und BIC Daten? Arbeiten Sie mit Lastschriftverfahren, haben Sie begonnen auf das SEPA Basislastschrift Verfahren bzw. SEPA Firmenlastschriftverfahren umzustellen?

SEPA Verfahren - Fragen über Fragen

Ehrlich geschrieben, möchte ich an dieser Stelle jetzt nicht auf die ganzen Bedingungen bzw. Anforderungen, die das SEPA Verfahren mit sich bringen, eingehen. Da ich wahrscheinlich sowieso die Hälfte vergesse zu schreiben bzw. vielleicht noch was falsch erkläre.

Schauen Sie doch einfach mal bei Wikipedia vorbei um schon einmal die Grundinformationen zu erhalten zu dem SEPA Verfahren.

500px-Single_Euro_Payments_Area_logo.svg.pngSEPA Verfahren und Ihr ERP / PPS / WaWi System

Sie haben bereits eine ERP-Software, ein PPS-System oder ein Warenwirtschaftssystem mit integrierter Buchhaltung oder über eine Schnittstelle angesprochene Buchhaltung im Einsatz, dann sollten Sie so langsam anfangen das Thema zu hinterfragen.

Sie beabsichtigen noch dies Jahr eine ERP-Software oder eine WaWi-System in Ihrem Unternehmen einzuführen und sind gerade dabei das entsprechende System bzw. Software zu sichten, dann sollten Sie auf alle Fälle auch die Thematik SEPA Verfahren nicht vernachlässigen. Hinterfragen Sie dies Thema bei den Vorführungen bzw. Präsentationen der entsprechenden ERP-Software oder Warenwirtschaftssoftware.

Sicherlich gibt es in den genannten Bereichen Software Anbieter, die das Thema SEPA schon voll integriert haben bzw. schon sehr weit voran geschritten sind in der Integration dieses neuen Zahlungsverkehrssystem.

Jedoch egal ob Sie bereits eine Software im Einsatz haben oder auf der Suche nach einer entsprechenden Software sind, beginnen Sie am besten jetzt sofort sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Sie sollten wissen in wie weit das SEPA Verfahren ab Februar 2014 in Ihren Zahlungsverkehr eingreift.

Da das Thema SEPA Verfahren und seine Reichweite wirklich sehr komplex ist, kann es durchaus sein, das Software Anbieter im Bereich von ERP-Systeme, WaWi-Systeme oder auch anderen Systemen noch nicht so weit sind wie sie es eigentlich schon sein müßten.

IBAN + BIC für das SEPA Verfahren

Haben Sie schon angefangen die entsprechenden IBAN + BIC Nummern bzw. Kennzeichnungen in Ihr ERP / PPS / WaWi System einzutragen bzw. nachzupflegen?

Beginnen Sie am besten rechtzeitig damit, denn je nachdem wieviele Adressstammdatensätze ( Debitoren / Kreditoren ) Sie nach pflegen müssen für das SEPA Verfahren, kann ein großer Arbeitsaufwand bestehen.

Denn die Angabe der IBAN und BIC Nummern bzw. Kennzeichnungen sind unablässig für die Nutzung der späteren SEPA-Überweisung und Lastschriftverfahren, egal ob es sich um Zahlungen im Inland oder für das europäische Umland mit dem EURO als Zahlungsmittel es sich handelt.

  • IBAN - internationale Bankkontonummer des Begünstigten bzw. Zahlungspflichtigen
  • BIC - internationaler Bankcode der Kontoführenden Bank

Seien Sie nicht der letzte beim SEPA Verfahren

Wie bereits schon mehrmals in diesem Beitrag geschrieben, beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit dem Thema SEPA Verfahren in Bezug zu Ihrem eingesetzten ERP-, PPS- oder WaWi-System, damit Sie nicht von diesem Thema überrollt werden und in letzter Konsequenz es vielleicht noch zu Zahlungsausfällen kommt.

Quellenangabe Bild:
Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber: European Payments Council http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_logos
Bild Herkunft: Wikipedia